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Warum du keine Pflanzen aus dem Urlaub mit nach Hause bringen solltest

Hast du dich jemals in eine wunderschöne Pflanze während deines Urlaubs verliebt und daran gedacht, sie mit nach Hause zu bringen? Viele Souvenirläden in Urlaubsorten, ja manchmal so gar am Flughafen winken mit exotischen Pflanzen und Samen für Zuhause. Auch wenn die Idee verlockend ist, gibt es viele gute Gründe, warum du davon Abstand nehmen solltest. Unwissenheit schützt nämlich vor Strafe nicht. In Deutschland sind Strafen bis 65.000 € und 5 Jahren Haft möglich. Hier sind einige der wichtigsten Gründe:

 

Reisen
Bild: Pixabay

1. Schutz der Herkunftsbiotope

Die Ausfuhr von Pflanzen kann die Herkunftsbiotope erheblich schädigen. Zu den zahlreichen Urlaubsmitbringseln, die tabu sind, gehören ganze Pflanzengruppen: Kakteen, Orchideen und auch einige Bromeliengewächse. Diese Pflanzen fallen unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und dürfen der Natur nicht entnommen oder ausgeführt werden. Unter das Abkommen fallen mehrere tausend Tier- und Pflanzenarten.

 

In den 1980ern führte der Boom der Tillandsien zu deren massenhafter Entnahme aus den Wäldern Süd- und Mittelamerikas, wodurch ganze Landstriche Tillandsien-frei gemacht wurden. Ähnlich erging es Kakteen und Orchideen wie dem seltenen Goldkugelkaktus, der am natürlichen Wuchsort oft ausgegraben wird. Auch Mitbringsel aus Gebieten innerhalb Europas sind tabu. Diese Arten werden von der FFH-Richtlinie Fauna, Flora und Habitate geschützt.

 

Tillandsie
Tillandsien-Boom führte zur Ausrottung ganzer Landstriche Foto: Pixabay

2. Ausfuhr von Pflanzen kann als Bio-Piraterie geahndet werden

Seit 1993 regelt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt den gerechten Ausgleich von Vorteilen, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Pharmaindustrie Wirkstoffe exotischer Pflanzen nicht ohne Zustimmung nutzen darf. Wenn du diese Pflanzen außer Landes bringst, machst du dich verdächtig, gegen dieses Übereinkommen zu verstoßen und riskierst Strafen. Daher gibt es inzwischen auch bei Ausreisen häufiger Kontrollen. Riskiere keinen unschönen Gefängnisaufenthalt als Urlaubsverlängerung.

 

3. Pflanzen bringen als Beifracht Pilze, Viren und Bakterien mit

Woran die wenigsten denken: Wenn du im Urlaub eine Pflanze ausgräbst, schmuggelst du nicht nur ein Lebewesen mit nach Hause – sondern unzählige Mikroorganismen, Pilze, Krankheiten und Schädlinge. Das Verschleppen von Pflanzenkrankheiten ist weltweit ein enormes Problem. Auch deshalb gelten strenge Regeln für den Transport von Pflanzen und Samen. Selbst legaler Pflanzentransport erfordert einen sogenannten phytosanitären Pflanzenpass, der im Souvenirshop aber nicht zu bekommen ist oder sehr oft gefälscht oder im Einfuhrland nicht anerkannt sind.

 

4. Invasive Pflanzen zerstören die heimische Artenvielfalt

Wer Pflanzensamen am Straßenrand verstreut, hat meist die besten Absichten. Doch eingeschleppte Arten, sogenannte Neophyten, können großen Schaden anrichten. Sie verdrängen besonders seltene und bedrohte heimische Pflanzen. Ein bekanntes Beispiel ist das Drüsige Springkraut, das ursprünglich aus Indien stammt und nun in Europa und Nordamerika heimische Pflanzen in feuchten Gebieten verdrängt. Diese invasiven Arten zerstören ganze Biotope und gefährden die lokale Artenvielfalt.

 

 

5. Generelles Einfuhrverbot ganzer Pflanzenklassen

Ganze Pflanzenklassen darfst du generell nicht aus einem Nicht-EU-Staat mitbringen. Dazu zählen:

  • die meisten Nadelgehölze
  • einige Laubgehölze (Esskastanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika)
  • Obstgehölze und Glanzmispeln
  • Weinreben
  • Zitruspflanzen
  • lose Erde und Kultursubstrate
  • Nachtschattengewächse
  • Kartoffelknollen
  • viele Gräserarten

 

 

Willst du lebender Pflanzen, Pflanzenteile (z.B. Schnittblumen), Früchte oder Samen in deinem Reisegepäck zum persönlichen Gebrauch nach Deutschland mitbringen wollen? Benötigst du für diese Waren dieselben pflanzenschutzrechtlichen Bedingungen wie für gewerbsmäßige Einfuhrsendungen. Beispielsweise ein Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt von einer international anerkannten Behörde im Ausfuhrland, kannst nicht alle Papiere vorlegen, war's das und es drohen zudem Bußgelder.

6. Unwissenheit schützt vor saftigen Strafen bis Gefängnis nicht

Verstöße gegen Ausfuhr- oder Einfuhrbestimmungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Die illegale Einfuhr von Saatgut kann laut Zoll mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden, sofern ein Verstoß gegen das Saatgutverkehrsgesetz vorliegt. Bei der illegalen Einfuhr von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen oder invasiver Arten können Bußgelder bis zu 65.000 Euro verhängt werden, wenn ein Verstoß gegen die Pflanzenbeschauverordnung festgestellt wird.  Verstöße gegen den Artenschutz können als Straftat geahndet werden. Bei der Einfuhr besonders geschützter Arten drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, bei streng geschützten Arten sogar bis zu fünf Jahren. Illegale Pflanzenimporte werden in der Regel vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Finger weg von toten Tierteilen oder Mitbringsel aus Walknochen oder Hölzern. Selbst am Strand aufgesammelte Muscheln können einen sogar ins Gefängnis bringen. Besser nicht machen!

 

Fazit

Der Wunsch, ein Stück des Urlaubs mit nach Hause zu nehmen, ist verständlich. Doch anstatt Pflanzen mitzubringen, solltest du dich für Fotos oder andere Souvenirs entscheiden. Indem du diese Vorsichtsmaßnahmen einhältst, trägst du dazu bei, sowohl die heimische Flora als auch die weltweite Pflanzenvielfalt zu schützen. Informiere dich und handle verantwortungsbewusst – unserer Umwelt zuliebe!

Artikel: Christian Bourgeois