Die Arbeit von Bienenretter ist nur möglich dank treuer Unterstützung vieler Menschen. Deine Spende ermöglicht Artenschutz mit ausgezeichneter Bildungsarbeit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Herzlichen Dank!
Spenden sind steuerlich absetzbar. Wiederkehrende Spenden können jederzeit gekündigt werden.
Auf Wunsch erhältst Du eine Jahresspendenquittung im Februar des nächsten Jahres.
Konto: FINE e.V. Bienenretter
IBAN: DE86 5003 1000 1026 7740 00
BIC: TRODDEF1XXX | Triodos Bank, Frankfurt
Verwendungszweck: Spende Bienenretter
+ Postanschrift, soweit Spendenbescheinigung gewünscht
Deine Spende kannst Du von der Steuer absetzen und damit sogar Steuern sparen. Daher kannst Du noch großzügiger beim Spenden sein. Seit 2021 geht das jetzt auch ohne viel Papierkram, so reicht bei Spenden bis 300 € der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt in der Regel aus.
Gutes tun passt zu jedem Anlass!
Mit Geburtstag, Jubiläum oder einfach so unkompliziert Spenden für uns sammeln. Starte jetzt Deine Spendenaktion bei unserem gemeinnützigen Partner betterplace.org
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Zur nachhaltigen Entwicklung gehört Transparenz. FINE e.V. als Träger des Projekts ist Unterzeichner der ITZ Selbstverpflichtung zur Transparenz.
Ja. Spenden für die Arbeit des Bienenretter Bildungs- und Ökologieprojekts an den gemeinnützigen Träger FINE Frankfurter Institut für nachhaltige Entwicklung e.V. kannst Du von der Steuer absetzen und damit Steuern sparen.
Der Träger FINE Frankfurter Institut für nachhaltige Entwicklung e.V. wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO), Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Förderung des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, StNr 45 250 71487, vom 12.11.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
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